So eine Hochzeit braucht viel Vorbereitung. Location? Check. Essen? Check. Hochzeitskleid? Check. Doch wie kommt das Brautpaar zur Kirche? Hm, ein tolles Auto wäre doch super. Doch wer nicht selbst einen rasanten Sportwagen, einen chromblitzenden Oldie oder eine moderne Luxuslimousine in der eigenen Garage hat, muss sich wohl etwas ausleihen – oder mieten.Dazwischen besteht ein Unterschied. Wenn etwa der Onkel der Braut seine Oldie-Limousine kostenlos zur Verfügung stellt, ist er Verleiher. Betriebskosten können zwar ersetzt werden. Doch fließt darüber hinaus Geld, ist es eine Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht.

Besser einen Vertrag machen

Schon beim kostenlosen Verleihen unter Freunden und Verwandten rät Rechtsanwalt Jost Henning Kärger dringend zu einem schriftlichen Vertrag. „Nicht, dass es dann nachher Streit gibt, wenn etwas kaputt geht.“ Dort lasse sich unter anderem genau hineinschreiben, wer wann wie wo von wem das Auto unentgeltlich bekommt und was er damit machen darf, sagt der Leiter Verkehrsrecht der Juristischen Zentrale beim ADAC. Er verweist auf entsprechende Mustervorlagen des Clubs im Internet.
   

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Ein Oldtimer ist für viele Brautpaare das Wunschauto am Hochzeitstag. BILD: ADOBE STOCK - JACKFROG

Auch die Frage, ob das Brautpaar selbst ans Steuer darf, ist zu klären. Ganz wichtig: Wie ist das Fahrzeug versichert? Wer kommt nachher für etwaige Rückstufungen im Tarif auf oder zahlt für nicht kaskoversicherte Schäden am Fahrzeug oder für Bedienfehler?

Dabei muss auch der Verleihende darauf achten, dass in seinem Versicherungsvertrag überhaupt andere Fahrer als er selbst zugelassen oder nicht sogar bestimmte ausgeschlossen sind. Bei Versicherungen lässt sich sowas oft aber auch für gewisse Zeiträume nachbuchen.

Sitzt der Verleiher für den Freundschaftsdienst selbst hinter dem Steuer, ist es wie bei einer ganz normalen Mitnahme im Alltag auch: Ein Personenbeförderungsschein ist nicht nötig, sofern sowas nicht regelmäßig gemacht wird.

Vermietung mit und ohne Fahrer

Bei großen bekannten Anbietern von Mietwagen finden sich oftmals auch spezielle Angebote für Hochzeiten. Hier rät Kärger wie auch bei normalen Anmietungen dazu, Preise und Konditionen zu vergleichen und das Kleingedruckte zu lesen.

Auch wer von Einzelvermietern etwa einen Oldtimer gegen Geld mietet, sollte stets einen Vertrag schließen. Der sollte unter anderem genau die finanziellen und wie beim Entleihen auch zeitliche, versicherungsrechtliche und personelle Bedingungen festhalten. Also etwa auch, wer für Benzin aufkommt, wer ans Steuer darf und ob bestimmte Führerscheine erforderlich und vorhanden sind. Wird ein Fahrzeug nur mit Fahrer vermietet, sollte geklärt werden, ob dafür eine entsprechende Berechtigung zur Personenbeförderung vorhanden und das Auto entsprechend versichert ist.

Der Vermieter seinerseits muss mit der Versicherung abklären, ob das Auto zur Vermietung angeboten werden kann oder ob ein anderer Tarif nötig ist. Steuerrechtliche Fragen kommen hinzu. Denn alles, was die Freigrenze von 256 Euro jährlich übersteigt, ist zu versteuern.

Rein professionelle Anbieter müssen das Auto ohne Chauffeur auch als Selbstfahrervermietfahrzeug zulassen. Das sei bereits ab der ersten Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht nötig, so Kärger.

Gründlicher Rundgang

Egal, ob von privat oder vom professionellen Vermieter: Wer das Auto bei der Übergabe gründlich unter die Lupe nimmt und etwaige bestehende Schäden im Protokoll vermerkt, kann sicher sein, dass die Flitterwochen nicht durch unnötigen Stress und Papierkram vermasselt werden.

Bei einigen Fahrzeugen wie älteren Oldtimern oder anderen speziellen Autos kann eine besondere Einweisung sinnvoll sein. Und wer Schmuck am Auto anbringen will, bespricht das am besten genau mit dem Besitzer, damit das nicht nur verkehrssicher passiert, sondern auch das Auto nicht beschädigt. Peter Löschinger, dpa