Einfach mal rauskommen und den Alltag hinter sich lassen: Das ist auch für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sehr wichtig. Allerdings erfordert ein Urlaub in einer Pflegesituation deutlich mehr Planung als „normales“ Reisen. „Ein Ort mit schöner Natur, der andere Reize bietet als zu Hause, ist oft empfehlenswert“, sagt dazu Pflegeexpertin Julia Friedrich. „Dazu muss natürlich die pflegerische und medizinische Versorgung vor Ort sichergestellt sein, und man muss an alle Medikamente und wichtigen Hilfsmittel denken“.

Pflegehotel finden, Finanzierung klären

Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Reiseanbietern und Pflegehotels, die auf die besonderen Ansprüche pflegebedürftiger Urlauber zugeschnitten sind. „Pflegehotels sind eine Kombination aus Hotel und Pflegeeinrichtung. Meist haben sie auch Angebote für Freizeit und Wellness“, erklärt Friedrich. „Da die Angebote und damit auch die Möglichkeiten, Leistungen aus der Pflegeversicherung im Urlaub zu nutzen, sehr unterschiedlich sind, sollte man vor der Buchung unbedingt eine Pflegeberatung einholen“, so die Expertin weiter.

Je nach Hotel kann man ab Pflegegrad zwei Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege nutzen, sofern es sich um eine nach dem SGB XI zugelassene Einrichtung handelt. Beauftragt das Hotel einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst, können die Kosten als Pflegesachleistungen abgerechnet werden. Beides setzt einen Urlaub im Inland voraus. Auch das Pflegegeld darf während der Reise eingesetzt werden, um die Pflege zu finanzieren.

Wenn die Pflegeperson alleine verreist

Nicht immer wird in einer Pflegesituation ein gemeinsamer Urlaub geplant. Möchten pflegende Angehörige alleine oder mit ihrer Familie verreisen, muss die Weiterführung der Pflege ebenfalls organisiert werden. „Hier bieten sich ebenfalls die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege an“, so Friedrich. Bei der Verhinderungspflege wird die Versorgung von einer Ersatzperson oder einem Pflegedienst in der häuslichen Umgebung übernommen. Dafür gibt es von der Pflegekasse ab Pflegegrad zwei pro Jahr bis zu 1612 Euro für maximal sechs Wochen, zu denen noch bis zu 806 Euro aus nicht genutzten Leistungen der Kurzzeitpflege hinzukommen können, also insgesamt maximal 2418 Euro. Die Kurzzeitpflege findet stationär in einem Pflegeheim statt. Dafür zahlt die Pflegekasse bis zu 1774 Euro für höchstens acht Wochen im Kalenderjahr, zusätzlich lässt sich das gesamte Budget für die Verhinderungspflege nutzen, so dass maximal 3386 Euro zur Verfügung stehen. djd