Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen in Deutschland wird ohne professionelle Hilfe allein von Angehörigen versorgt. Wer seine Pflege auf diese Weise organisiert, also ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss sich laut Gesetz regelmäßig beraten lassen. Das soll einerseits die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen und andererseits die Pflegenden bei ihrer wichtigen Tätigkeit unterstützen. Bisher musste die Beratung immer im häuslichen Umfeld stattfinden, bei Pflegegrad zwei und drei halbjährlich, bei Pflegegrad vier und fünf vierteljährlich. ,,Diese Beratungsbesuche binden nicht nur Kapazitäten bei den Pflegefachkräften, sondern sind auch für die Angehörigen oft schwer im Rahmen der Pflegesituation und beruflichem Engagement zu organisieren", erklärt dazu Pflegeexpertin Jana Wessel. „Gerade Eltern pflegebedürftiger Kinder oder Angehörige, die weiter weg wohnen, haben damit oft Probleme, und müssen vielfach sogar Urlaubstage für den Beratungstermin verwenden."

SINNVOLLE ERGÄNZUNG DES BERATUNGSANGEBOTS


Auch aufgrund guter Erfahrungen mit der Pflegeberatung per Videogespräch während der Corona-Pandemie ist deshalb im Juli eine Gesetzesänderung in Kraft getreten: Zunächst bis Ende Juni 2024 kann von nun an jede zweite Beratung per Videogespräch durchgeführt werden. ,,Das ist eine sehr sinnvolle Ergänzung des Angebots, weil es den Pflegebedürftigen eine größere Flexibilität eröffnet und damit auch für mehr Selbstbestimmung sorgt. Pflegeberatungen ermöglicht dieser digitale Beratungsweg auch, kurzfristigen Terminwünschen besser nachzukommen, damit keine Pflegegeldkürzung erfolgt", so Wessel.

DER PFLEGEBEDÜRFTIGE ENTSCHEIDET


Die neuen digitalen Möglichkeiten sollen hierbei nicht in Konkurrenz zum persönlichen Kontakt stehen oder ihn ersetzen, sondern vielmehr ergänzen. ,,Die erste Beratung findet nach wie vor immer vor Ort statt, danach können Hausbesuch und Videogespräch im Wechsel wahrgenommen werden“, erläutert die Fachfrau. „Und natürlich ist das neue Angebot freiwillig. Man kann auch weiterhin jede Beratung im eigenen Zuhause bekommen. Entscheidend sind immer der Wunsch und das Bedürfnis der pflegebedürftigen Person." djd