Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) machen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems den größten Anteil an den Arbeitsunfähigkeits-Tagen aus. Mehr als 20 Prozent aller Fehltage gehen auf Beschwerden der Muskeln, Sehnen, Bänder und Gelenke zurück. Nicht nur die Fürsorgepflicht sollte Unternehmen an den gebotenen Handlungsbedarf erinnern. Es ist in ihrem eigenen Interesse, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeitenden gesund bleiben und bei der Arbeit keinen unnötigen, zusätzlichen Belastungen ausgesetzt werden. 

Zu den besonders belastenden Tätigkeiten zählen unter anderem das Heben und Tragen von Lasten, Zwangshaltungen, sich ständig schnell wiederholende Tätigkeiten und Vibrationen. Für den Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung von Muskel-Skelett-Belastungen haben BAuA und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Checklisten herausgebracht. Im Idealfall können hieraus bereits wirksame Maßnahmen abgeleitet werden. Ist die Beurteilung komplexer, sollte der betriebliche Praktiker ein vertiefendes Verfahren nutzen oder einen Experten hinzuziehen.

Die Möglichkeiten der Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen sind vielfältig. Beratung und Schulungen gehören hier genauso dazu wie arbeitsplatzbezogene Maßnahmen. Dabei sollte deren Umsetzung nicht „von oben“ bestimmt werden. Eine Maßnahme wird in aller Regel von den Beschäftigten besser akzeptiert, wenn diese an der Verbesserung beteiligt werden und mitgestalten können. In vielen Fällen liegt eine Problemlösung auch bereits als Idee in den Köpfen der Beschäftigten vor. akz-o