Dicke Luft in der Nachbarschaft: Im Winter riecht und sieht man es, wenn in einem Wohnviertel viele Holzöfen betrieben werden. Der Rauch bleibt zwischen den Häusern hängen. Deswegen gibt es seit Jahresbeginn 2022 eine neue Regelung für den Bau von Schornsteinen auf Privathäusern. Sie müssen höher werden, damit sich die Abgase in der freien Luftströmung breiter verteilen können. Konkret heißt das: Wer ein Haus neu baut und/oder wer Schornsteine in oder an einem bestehenden Gebäude neu errichtet, der muss einen Kamin ziehen lassen, der den Dachfirst mindestens um 40 Zentimeter überragt. Das „mindestens“ bezieht sich auf viele Variable. Es ist nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW letztlich unter anderem von der Dachneigung und der Gesamtwärmeleistung der Heizungsanlage abhängig, welche Schornsteinhöhe Pflicht ist. Grob lässt sich sagen: Je mehr Leistung die Heizung hat, desto höher der Schornstein.

Welche Heizungen sind betroffen?

Diese Änderung des Paragrafs 19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1.BImSchV) gilt für alle Feuerstätten, die mit sogenannten festen Brennstoffen betrieben werden. „Betroffen sind Heizungskessel und Einzelfeuerstätten für Pellets und Scheitholz, also sowohl die neue Pellet-Zentralheizung als auch der Kamin- oder Kachelofen im Wohnzimmer“, sagt Tim Froitzheim vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima.

Was ist mit Bestandsanlagen?

Wird nur eine Feuerstätte ausgetauscht, gelten weiter die bisherigen Vorschriften, die in der Regel geringere Schornsteinhöhen vorsehen. Das betrifft auch den Wechsel der Brennstoffart – also wenn etwa Öl- oder Gasheizungen gegen einen Heizkessel für Scheitholz, Pellets oder Hackschnitzel getauscht werden. Welche weiteren Vorgaben gibt es für neue Schornsteine? Ihre Öffnung muss am oder nahe am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses, liegen, den die Schornsteine dann um die genannten mindestens 40 Zentimeter überragen, erklärt Michael Erlhof, Vorstand Technik des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. Die genaue Höhe ist abhängig von den Nachbargebäuden: Ein Schornstein muss die Fenster von Aufenthaltsräumen dieser Häuser um mindestens einen Meter überragen, wenn die Gebäude sich in einem Umkreis von weniger als 15 Metern zum Schornstein befinden und die angeschlossene Heizungsanlage eine Leistung von maximal 50 Kilowatt hat. Mit größeren Leistungen wachsen die Schornsteine. So muss ein Schornstein einer Anlage mit 150 bis 200 Kilowatt Leistung die Nachbarsfenster um mindestens drei Meter überragen.

Verbessert ein höherer Schornstein die Luftqualität?

Das ist die Idee der Regelung. Höhere Schornstein-Öffnungen sollen ermöglichen, dass die Abgase durch die ungestörte Luftströmung weiter über den Häusern besser abtransportiert werden. Aber Tim Froitzheim vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima ist skeptisch: „Die Emissionen werden dadurch nicht verbessert. Im Gegenteil, die Schornsteinerhöhung kann sogar die Emissionswerte der Anlage verschlechtern, weil ein größerer Unterdruck im Schornstein entsteht, der die Brenngase abzieht, bevor diese vollständig verbrannt sind.“ Er plädiert daher auch für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Holzfeuerstätte. Wenn man etwa die Holzscheite darin richtig entzündet, senkt das die Emissionsbelastung erheblich. Das kann man auch sehen: Dann zieht weißer Rauch aus dem Schornstein. Katja Fischer, dpa