Pflegegeld wird an Pflegebedürftige ausgezahlt, die ihre Versorgung mithilfe von Angehörigen zu Hause organisieren. Wenn nicht zusätzlich ein professioneller Pflegedienst ins Haus kommt, müssen Pflegegeldempfänger sich regelmäßig fachkundig beraten lassen. Diese Beratung soll dazu dienen, die Qualität der Pflege sicherzustellen und die Pflegenden bei ihrer Aufgabe zu unterstützen. Was man dazu wissen sollte:

Wie oft muss man sich als Pflegebedürftiger beraten lassen?

Laut Gesetz müssen sich Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei und drei einmal im halben Jahr, mit Pflegegrad vier und fünf vierteljährlich beraten lassen. „In der Regel erhält man eine Information von der Pflegeversicherung, dass bis zu einem bestimmten Datum eine Beratung wahrgenommen werden muss“, erklärt Pflegeexpertin Sara von Knobelsdorff, die für die Betreuung Privatversicherter zuständig ist. „Dann muss man einen Termin vereinbaren. Folgetermine können direkt beim Beratungsgespräch gemacht werden, man kann aber auch um eine Erinnerung bitten oder sich jedes Mal selbst kümmern.“

Muss ich die Beratung bezahlen?

Nein, die Kosten der Beratung werden von der Pflegekasse übernommen.

Wo findet der Beratungseinsatz statt?

„Die erste Beratung findet als Hausbesuch statt. Danach kann die Pflegeberatung jedes zweite Mal auch per Videogespräch stattfinden. So ist es oft einfacher, einen Termin zu finden und auch entfernter wohnende Angehörige einzubeziehen“, weiß Pflegeexpertin von Knobelsdorff. Unter Umständen können auch bei einem Hausbesuch weitere Personen per Videogespräch dazugeholt werden.

Wie bereite ich mich auf den Termin vor?

„Eigentlich ist keine Vorbereitung nötig. Man kann sich vorab die Frage stellen, ob die Pflegesituation sich verändert hat, ob alle Beteiligten gut klarkommen oder es zusätzlichen Unterstützungsbedarf gibt“, so Sara von Knobelsdorff. „Beim Termin selbst muss auf jeden Fall die pflegebedürftige Person anwesend sein. Es ist aber sehr sinnvoll, dass auch die pflegenden Angehörigen teilnehmen.“

Wie läuft eine Beratung bei Pflegegeldbezug ab?

Der Berater oder die Beraterin prüft anhand eines Fragebogens, ob in der Pflege alles gut läuft. Gibt es Probleme, werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt oder eine weitergehende Beratung empfohlen. Am Ende werden die Ergebnisse zusammengefasst.

Was passiert, wenn ich die Beratungstermine nicht wahrnehme?

Dann kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall sogar entzogen werden. djd


PFLEGE ZUHAUSE

Nachlese: Eine gute Zahn- und Mundgesundheit ist wichtig. Alles hierzu finden Interessierte im neuen IZZ-Flyer

Für pflegebedürftige Menschen kann es von entscheidender Bedeutung sein, in der Sicherheit, dem Komfort und der Vertrautheit des eigenen Zuhauses zu leben. Dies hat nicht nur einen enorm positiven Einfluss auf ihre Emotionalität und Gesundheit, sondern auch auf ihre kognitiven Fähigkeiten und ihre Gedächtnisfunktion. Die Pflege durch Angehörige oder betreuendes Personal ermöglicht ein solches Leben in den vertrauten Wänden. Allerdings muss dafür Einiges bedacht und berücksichtigt werden. Die Zahn- und Mundgesundheit steht dabei leider nicht immer an erster Stelle.

Allerdings ist eine gute Zahn- und Mundgesundheit ein ganz wesentlicher Faktor für die allgemeine Gesundheit und damit die Lebensqualität eines Menschen. Aus diesem Grund ist es wichtig, pflegenden Angehörigen und deren Unterstützern, so viel Support wie möglich zukommen zu lassen. Der neue IZZ-Flyer (Informationszentrum Zahn- und Mundgesundheit Baden-Württemberg), der in enger Zusammenarbeit mit den beiden Referenten der Landeszahnärztekammer, Dr. Elmar Ludwig (Alterszahnheilkunde) und Dr. Guido Elsäßer (Inklusive Zahnmedizin), entstanden ist, unterstützt pflegende Angehörige bei der täglichen Zahn- und Mundpflege. „Der Flyer soll nicht nur die Bedeutung der Mundgesundheit gerade in dieser Lebensphase betonen, sondern gleichzeitig konkrete Hinweise für das Unterstützungsumfeld zu einer bedarfsangepassten Mundpflege geben“, erklärt Dr. Elmar Ludwig (Ulm) die Intention. Werden Menschen pflegebedürftig und entscheiden sich, auch weiterhin zu Hause leben zu wollen, übernehmen meistens Angehörige die Betreuung — häufig mit Unterstützung von Personen aus anderen Ländern. Mit aus diesem Grund hat Dr. Guido Elsäßer (Kernen im Remstal) angeregt, den vorliegenden Flyer auch in „Leichte Sprache“ übersetzen zu lassen. „Eine solche Übersetzung erleichtert es Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten, aber auch Personen aus anderen Ländern, älteren Menschen oder Menschen mit bestimmten Erkrankungen, wie Demenz oder Schlaganfall, die Inhalte zu verstehen“, weiß er aus seinem täglichen Tun.

Aktuell kann der Flyer über den QR-Code in Deutsch bestellt werden, die Version in Leichter Sprache wird erarbeitet. Dafür müssen sowohl die Textinhalte als auch die Bilder neu erstellt werden. Der Erscheinungstermin hierfür ist für Frühsommer geplant. red