Die REWE Region Südwest ist ein bedeutender Nahversorger in Baden-Württemberg, im Saarland und in Teilen von Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern. 22 200 Mitarbeitende und rund 700 Azubis engagieren sich in den Märkten, der Logistik oder der Verwaltung für die Region. Hauptsitz mit Dienstleistungszentrum, Lager und Frischezentrum ist Wiesloch. Von hier sowie den Lagerstandorten Bondorf (bei Stuttgart) und Lahr erhalten über 640 REWE und Nahkauf Märkte der Region sowie weitere Kunden täglich ihre Waren.> SICHERER ARBEITSPLATZ Jedes Jahr bietet REWE Südwest circa 300 jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben und damit einen sicheren Arbeitsplatz an. Wer ein Faible für frische Lebensmittel hat, sich für eine schöne Warenpräsentation interessiert und gerne mit Menschen ins Gespräch kommt, für den sind die Ausbildungsberufe „Fachverkäufer (m/w/d) Fleischerei“ oder „Fleischer (m/w/d)“ ideal. Eine gesunde und bewusste Ernährung ist vielen Kunden wichtig. Informationen zur Herkunft und der Haltungsform der Tiere auch. Trends und neue Produkte gibt es permanent. Daher ist an der REWE Bedienungstheke Fachwissen und Freude an der Kundenberatung gefragt. Hier unterstützt die REWE Akademie mit internen Seminaren und digitalen Schulungsangeboten. Nach der Ausbildung ist auch die Entwicklung zur Fach- und Führungskraft möglich. Kreativität, Teamgeist und Flexibilität gehören bei einer Ausbildung an der Bedienungstheke dazu. Langweilig wird es mit den vielen Warengruppen wie Käse, Wurst, Fleisch, Fisch und Backwaren garantiert nie.> BERUF, PRIVATLEBEN UND FAMILIE IN BALANCE Für die bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben nimmt die REWE Südwest seit 2015 mit ihren Filialen am unabhängigen „audit berufundfamilie“ teil. Das Qualitätssiegel der berufundfamilie GmbH bestätigt eine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik und beruht auf einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Gemeinsam mit Mitarbeitenden wurden Maßnahmen entwickelt, die helfen sollen, ein ausgeglichenes Leben zu führen oder die der Gesundheitsprävention dienen. pr

Grundlose Kündigung in der Probezeit?
Arbeitsrecht: Was erlaubt ist und was nicht
Oft fallen die ersten sechs Monate eines neuen Arbeitsverhältnisses mit der Probezeit zusammen. Sie bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich kennenzulernen und die Zusammenarbeit zu überprüfen. Beschäftigte zeigen sich in der Regel von ihrer besten Seite, um den Job zu behalten. Aber brauchen Arbeitgeber für eine Kündigung während der Probezeit überhaupt einen Kündigungsgrund? Nein. „In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses gibt es keinen Kündigungsschutz, so dass es für die ordentliche fristgerechte Kündigung keines Grundes bedarf“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Umgekehrt gilt das aber auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen es vielleicht beim neuen Arbeitgeber nicht gefällt.
> SCHUTZ ERST NACH SECHS MONATEN
Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach dieser Wartezeit von sechs Monaten, sofern der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Beschäftigte hat. Dann müssen Arbeitgeber wichtige Gründe vorbringen, wenn sie einem Arbeitnehmer ordentlich kündigen wollen. Eine fristlose Kündigung dagegen ist auch in der Probezeit nicht so einfach möglich. „Für eine außerordentliche fristlose Kündigung bedarf es immer eines wichtigen Grundes für die Kündigung, der dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist unzumutbar macht“, erklärt Oberthür. Da in der Probezeit aber ohnehin eine verkürzte Kündigungsfrist von nur zwei Wochen gilt, ist dieser Fall in der Praxis eher selten. dpa/tmn
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