Die Themen Pflegebedürftigkeit und Vorsorge werden von vielen Menschen gern verdrängt oder auf die lange Bank geschoben. Viele Fragen und Einwände halten sie oft davon ab, rechtzeitig zu handeln, um jederzeit für den Ernstfall vorbereitet zu sein. Hier sind die fünf häufigsten Irrtümer zum Thema Pflegevorsorge:

1. "Meine Familie wird schon für mich sorgen"

Fakt ist: Mittlerweile lebt auch die ältere Generation überwiegend außerhalb fester Sozial- und Familienverbände. Die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt nicht selten mehrere Stunden von den Eltern entfernt. Auf Unterstützung durch die Familie kann man sich heute nicht mehr grundsätzlich verlassen.

2. "Ich will jetzt leben und nicht über Vorsorge nachdenken"

Fakt ist: Je früher man eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, desto günstiger ist der Beitrag. Zudem ist man dann jederzeit für den Pflegefall abgesichert. Ein weiterer Aspekt: Vor dem Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung muss man Gesundheitsfragen beantworten, in jüngeren Jahren sind Vorerkrankungen seltener als später.

3. "Wenn ich zum Pflegefall werde, reicht mir doch das Geld vom Staat"

Fakt ist: Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt als Grundabsicherung nur einen Teil der Kosten. Die Versicherten müssen einen erheblichen Anteil aus eigener Tasche zahlen. Laut Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) beträgt der durchschnittliche Eigenanteil der Pflegeheimkosten bundesweit im ersten Jahr über 2200 Euro im Monat. Bei ambulanter Versorgung gilt: Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge.

4. "Eine private Pflegevorsorge kann ich mir nicht leisten"

Fakt ist: Eine gute Pflegevorsorge gibt es schon für wenig Geld. Die Versicherer bietet verschiedenste Policen an. Zahlreiche Service- und Assistance-Leistungen sind in den Tarifen bereits enthalten.

5. "In meinem Alter bekomme ich keine Pflegeabsireicht mir mein Ersparcherung mehr. Außerdem tes für den Fall der Fälle"

Fakt ist: Eine Pflegeabsicherung ist bis ins hohe Alter möglich. Daher gilt: besser spät als nie. Und im Pflegefall ist das Angesparte schneller aufgebraucht, als man denkt. Nur die wenigsten schaffen es, über die Jahre so viel Geld anzusparen, dass sie das Thema Pflege anders als über eine private Pflegezusatzversicherung regeln können. djd


Notvertretungsrecht in der Gesundheitssorge

Ehegatten haben seit Jahresbeginn mehr Rechte


Seit dem 1. Januar 2023 haben Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft auch ohne eine sogenannte Vorsorgevollmacht unter gewissen Voraussetzungen ein gesetzliches Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB in Angelegenheiten der Gesundheitssorge.

Erforderlich ist zunächst, dass ein Ehegatte auf Grund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit, typischerweise zum Beispiel nach einem Unfall oder Schlaganfall, seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht mehr selbst besorgen kann.

Die Krankheit oder der Unfall muss eine Einwilligungsunfähigkeit ärztliche Akutversorgung bewirken und eine notwendig machen und der handelnde Ehegatte muss bereit und in der Lage sein, für den Ehepartner anstehende Entscheidungen zu treffen. Eine Pflicht hierzu aber besteht nicht. Die Vertretung ist ausgeschlossen, wenn die Ehegatten voneinander getrennt leben oder der Ehepartner im Vorfeld eine Vertretung abgelehnt hat oder er eine andere Person mit seiner Vertretung bevollmächtigt hat. Die Vertretung ist auch ausgeschlossen, wenn für den Ehepartner ein Betreuer in Angelegenheiten der Gesundheitssorge gerichtlich bestellt worden ist.

Das Vertretungsrecht umfasst jedoch nur eilige Maßnahmen der medizinischen Versorgung einschließlich des Abschlusses der hierzu erforderlichen Verträge, nicht jedoch beispielsweise die Vermögenssorge und da-mit zum Beispiel auch nicht den Abschluss eines Pflegeheimvertrages. 

Hinzu kommt, dass das Betreuungsgericht, wenn die Einwilligungsunfähigkeit des Ehepartners länger als sechs Monate andauert, einen Betreuer bestellen muss. Der vom Gericht zu bestellende Betreuer muss dann nicht zwingend der Ehegatte oder ein Abkömmling des Ehepartners sein, sondern kann auch ein fremder Berufsbetreuer sein.

Das Notvertretungsrecht ist immer nur eine reine Notvertretung und ersetzt niemals eine Vorsorgevollmacht. Im Zweifel nämlich endet die Notvertretung nach sechs Monaten in einer staatlichen Betreuung.

Jeder, der nicht zum staatlichen Betreuungsfall werden möchte, ist daher gut beraten, beizeiten einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, mit der die so bevollmächtigte Person dann in allen Lebensbereichen handeln kann. Sofern keine Vertrauensperson im privaten Umfeld zur Verfügung steht, kann auch ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin bevollmächtigt werden.

Der Erteilung einer Vorsorgevollmacht sollte jedoch zur eigenen Absicherung und zur Vermeidung späterer Rechtsstreitigkeiten immer eine ausführliche rechtliche Beratung vorangehen. pr

Rechtsanwalt Michael Ramstetter, Mannheim Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht e.V.


Neue Kontakte knüpfen

DIE PFLEGENETZWERKE laden am 15. Februar zum Kennenlernen ein


„Wir stärken Unternehmen mit Schwerpunkt Pflege, Medizin und Gesundheit" - das haben sich DIE PFLEGENETZWERKE zur Aufgabe gemacht. Daher werden am Mittwoch, 15. Februar, im Dorint Kongresshotel Mannheim die Partner und die Vision der Organisation vorgestellt. Die Partner sind nicht nur aus den Bereichen Pflege, Medizin und Gesundheit. Jedes Unternehmen, das einen Mehrwert für diese Bereiche hat, ist gefragt und herzlich willkommen.

In der Zeit von 16 bis 19 Uhr können sich Interessierte mit einigen Netzwerkpartnern und anderen Interessenten, die auf der Suche nach Kooperationen sind, unterhalten. Vielleicht entsteht daraus ja schon eine neue Kooperation vor Ort? Denn das ist das Ziel: Neue Partner finden, das Netzwerk erweitern, Kooperationen zu initiieren und vieles mehr.

„Wir haben eine pro-aktive Herangehensweise, ein wenig anders als in herkömmlichen Netzwerken“, so die Organisatoren. ,,Denn Sie alle kennen Netzwerke: In den letzten Jahren haben sie geboomt. Wie oft haben wir gehört: Das bringt doch nichts, wir haben keinen Kooperationspartner gefunden und unterm Strich kam nichts dabei heraus ..." Es kommt auf das WIE an, denn Netzwerken ist auch ein wenig Arbeit. So ganz ohne Eigeninitiative geht es nun doch nicht. DIE PFLEGENETZWERKE sind daher immer wieder auf der Suche nach aktiven, interessierten und offenen Netzwerkpartnern, die mehr wollen als passiv auf den beruflichen Erfolg zu warten.

Es gibt Vorträge zu verschiedenen Netzwerkthemen. ,,Und natürlich ist uns Ihre Meinung wichtig. Mit interaktiven Aktionen möchten wir mehr über Ihre Intentionen, Erwartungen und Erfahrungen erfahren", so das Credo. „Zögern Sie nicht, erweitern Sie Ihren Kreis von potenziellen Geschäftspartnern und interessanten Menschen. Wir freuen uns auf Sie!" red/pr

DIE PFLEGENETZWERKE - Mit uns zum Erfolg
Mittwoch, 15. Februar, 16 bis 19 Uhr; Freier Eintritt
Dorint Kongresshotel (Friedrichsring 6, Mannheim)