Wer heute 65 Jahre alt ist, kann sich statistisch gesehen als Mann auf weitere knapp 18 Jahre und als Frau sogar auf weitere gut 21 Lebensjahre freuen. Diese aktualisierten Werte teilte das Statistische Bundesamt im Juli 2021 mit.Ob man jedoch mit Freude älter wird, hängt von vielen Faktoren ab, vor allem vom Gesundheitszustand. Daneben können aber auch Veränderungen im persönlichen Umfeld wie Familie, Freundeskreis oder Nachbarschaft dazu führen, dass Seniorinnen und Senioren in Isolation und Vereinsamung abgleiten. Dies gilt insbesondere für die Hochaltrigen ab 80. Eine professionelle Unterstützung durch Senioren-Assistentinnen und -Assistenten kann dazu beitragen, eine solche Entwicklung zu verhindern.Die Grundidee der professionellen Senioren-Assistenz besteht darin, Selbstbestimmung und Lebensqualität im Alter so lange wie möglich zu fördern und zu erhalten. Vertrauensvolle Gespräche, gemeinsame Unternehmungen, aktive Hilfe und Unterstützung in formellen Angelegenheiten mit Behörden und Versicherungen sind nur einige Beispiele, worauf die Assistenz eingestellt ist. Darüber hinaus können Seniorenassistentinnen Ratschläge für viele Fragen rund um altersspezifische Probleme geben und kreative und inspirierende Vorschläge zur Alltags- und Freizeitgestaltung machen. djd

Anwaltliche Vorsorgeregelung

Vollmacht: Sicherheit im Pflegefall

Ein Pflegefall in der Familie ist immer ein Schicksalsschlag für den Betroffenen und seine Angehörigen und stellt eine große Herausforderung für die Angehörigen dar. Plötzlich und unerwartet müssen viele Dinge auf einmal erledigt werden. Wenn jetzt keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, kann niemand für den Betroffenen handeln, weder im Krankenhaus, noch sonst irgendwo. Das Betreuungsgericht muss erst einen Betreuer bestellen, der dann für den Betroffenen handeln kann. Wertvolle Zeit vergeht.

Hat der Betroffene keine oder eine schlechte Patientenverfügung verfasst, so wird er durch lebenserhaltende Maßnahmen, wie eine künstliche Ernährung, häufig und im Zweifelsfall auch gegen seinen Willen jahrelang zum Pflegefall. Mit einer anwaltlichen Vorsorgeregelung der Deutschen Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht stellt man sicher, dass die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung den rechtlichen Anforderungen genügt, dem eigenen Willen entspricht und dieser im Fall der Fälle auch durchgesetzt werden kann.

Mit der Einsetzung eines im Vorsorge- und Betreuungsrecht erfahrenen Rechtsanwalts der Deutschen Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht als weiteren Bevollmächtigten oder Unterstützungsbevollmächtigten erhalten Angehörige, wenn man selbst einmal zum Pflegefall werden sollte, als die Vorsorgebevollmächtigten sofort professionellen Rat, Unterstützung und Hilfe durch einen Rechtsanwalt. pr/imp

INFO

Rechtsanwalt Michael Ramstetter
Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht
Konrad-Zuse-Ring 30, 68163 Mannheim
www.dvvb.de