Eslohe/Bad Bramstedt. Schon Tage vorher ist unübersehbar, dass sich etwas ändert: Herrchen und Frauchen räumen Sachen hin und her, überall stehen Kartons, die Stimmung ist angespannt. Und dann kommen auch noch Fremde und tragen Möbel davon.

Doch statt irgendwann in vertrauter Umgebung endlich seine Ruhe zu haben, landet man abends in fremden Räumen. „Für Hunde, die ängstlicher Natur sind, bricht oft eine Welt zusammen“, sagt Patricia Lösche, Vorsitzende des Berufsverbandes der Tierverhaltensberater und -trainer.

Trennungsangst mögliche Folge

Natürlich gibt es auch Hunde, denen es recht egal ist, wo sie sich befinden – Hauptsache, der Mensch, auf den sie fixiert sind, ist da. „Und wo der ist, ist die Welt in Ordnung“, sagt die Tierheilpraktikerin und Tierpsychologin für Pferde, Hunde und Katzen.

Doch vor allem Hunde aus dem Tierschutz und Ausland hätten ohnehin häufig Schwierigkeiten, Orientierung zu finden, wo sie hingehören. Vor allem dann, wenn sie erst kurz bei uns sind. „Die können dann mit einem Umzug echte Probleme bekommen“, so Lösche. Dies beginne schon beim Kistenpacken, weil sich die gesamte Umgebung relativ schnell verändere. Manche Hunde reagieren darauf mit Unsicherheit bis hin zu Aggressionen.

Die Verhaltensexpertin empfiehlt, die Vierbeiner früh zu beobachten. „Wenn der Hund schon beim Packen viel hechelt, unruhig ist, den Schwanz einklemmt oder einen nicht mehr alleine lässt, kann es besser sein, ihn für einige Zeit woanders unterzubringen.“ Und das nicht nur am Umzugstag selbst, sondern am besten auch schon in den Tagen zuvor.

„Wenn der Hund Probleme bekommt, ist es sinnvoll, darauf Rücksicht zu nehmen – sonst bekommt man selbst Probleme“, sagt Patricia Lösche. Etwa wenn Vierbeiner ausgeprägte Trennungsangst entwickeln und im neuen Zuhause anhaltend bellen oder anfangen, Dinge zu zerstören.

Auch André Papenberg, Vorsitzender des Berufsverbandes zertifizierter Hundetrainer, rät dazu, Hunde, die leiden, einige Zeit abzugeben. Am besten zu einer vertrauten Person, andernfalls in eine Hundetagesstätte oder Tierpension. „Wenn der Hund vorher jedoch noch nie dort war, sollte man vorher mit ihm üben und ihn ein-, zweimal dort unterbringen, um zu schauen, ob das funktioniert.“ Auch der Mensch müsse in einem solchen Fall ein gutes Gefühl haben.

Wer umzieht, sollte jedoch nicht nur an das tierische Wohlergehen denken. „Wenn Sie als Hundehalter ein Umzugsunternehmen beauftragen, wäre es gut, wenn Sie das Thema direkt ansprechen und sagen, dass am Umzugstag ein Hund dabei ist“, sagt Daniel Waldschik, Sprecher des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik (AMÖ).

Mitarbeiter könnten natürlich auch Angst vor Hunden haben. „In der Regel haben die Unternehmen aber Erfahrung damit“, meint Waldschik. „Wenn der Chef so etwas weiß, setzt er denjenigen bei einem solchen Umzug eben einfach nicht ein.“

Vertrauter Geruch

In der neuen Wohnung sollte der Hund am besten schon beim Hereinkommen etwas Vertrautes finden, rät Lösche. Etwa eine Möbelkonstellation mit seinen Näpfen, Spielzeug und Schlafplatz. „Natürlich gibt es für ihn auch vertraute Gerüche von den Möbeln, Teppichen und Menschen selbst, aber es wäre sinnvoll, die Sachen, die dem Hund gehören, nicht vorher noch groß zu reinigen.“

Der Vierbeiner finde sich außerdem wesentlich schneller in der neuen Umgebung ein, wenn man dort direkt schöne Sachen mit ihm mache – mit ihm spiele oder ihn füttere. „Das sorgt von Anfang an für eine positive Grundstimmung“, meint sie. Wenn man dann noch nach jedem Spaziergang den Hund im neuen Zuhause ein Leckerchen gebe, sei das Thema schnell Geschichte.

Anders ist es jedoch, wenn man einen empfindlichen und sogar Angsthund hat: Dann könne es helfen, schon vor dem Umzug einige Spaziergänge in der neuen Umgebung zu unternehmen, damit er danach schon etwas Vertrautes vor Ort findet. „Grundsätzlich sollte man nicht sagen: „Da muss der Hund durch!“, sondern eher mit Fingerspitzengefühl an die Sache herangehen“, empfiehlt Lösche.

Nach Meinung von André Papenberg spielt auch eine Rolle, wohin man zieht: „Wenn ich einen Kulturwandel habe und vom Land in die Stadt ziehe, sind viele Außenreize völlig fremd für ihn und ich muss ihn vernünftig in die neue Situation hineinführen.“ Aus Sicherheitsgründen schade es nicht, vorher den nächsten Tierarzt zu googeln, „damit ich weiß, wo ich anrufen kann, wenn mal etwas passiert“. tmn/Katja Sponholz

Zertifiziertes System bei Unterschrift

Digitalisierung: Elektronische Signatur nicht immer wirksam

Berlin. Soll ein Arbeitsvertrag befristet gelten, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber diese Vereinbarung unterzeichnen. Digitale Signaturen sind dabei nur zulässig, wenn das verwendete Signaturverfahren zertifiziert ist. Andernfalls gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin.

Im konkreten Fall, auf den der Bund-Verlag verweist, ging es um den befristeten Arbeitsvertrag eines Mechatronikers. Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschrieben den Vertrag per elektronischer Signatur. Später kam es laut Bund-Verlag zum Streit darüber, ob die Befristung wirksam vereinbart worden war.

Das Arbeitsgericht Berlin entschied, dass die verwendete Form der Unterschrift nicht der sogenannten Schriftformerfordernis genüge. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 TzBfG) ist festgelegt, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags nur dann wirksam ist, wenn sie in Schriftform vorliegt.

Freigabe nach EU-Vorgaben

Die Schriftform kann auch durch eine elektronische Form ersetzt werden. Dann müssen die Vertragspartner das Dokument aber mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Das traf in diesem Fall nicht zu. Knackpunkt: Eine elektronische Signatur gilt nur dann als „qualifiziert“, wenn das genutzte Signatursystem nach EU-Vorgaben zertifiziert ist. In Deutschland sei für diese Zertifizierung die Bundesnetzagentur zuständig, wie der Bund-Verlag erklärt. Da für den befristeten Vertrag kein zertifiziertes System zum Einsatz kam, sei auch die Vereinbarung der Befristung unwirksam. Paragraf 16 im Teilzeit- und Befristungsgesetz besagt nämlich, dass ein Vertrag dann auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt, wenn die Befristung unwirksam ist – etwa aufgrund der mangelnden Schriftform.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wie der Bund-Verlag mitteilte, war die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen. tmn

Arbeitsgericht Berlin, Az.: 36 Ca 15296/20