Heilung, „Behandlung, Pflege oder Sorge – das sind die Definitionen des Wortes Kur. Wer seiner Gesundheit Gutes tun möchte, sollte neben einem Wellnessurlaub auch eine Kur in Betracht ziehen. Denn seit 2021 gehören Vorsorgekuren wieder zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Versicherte können sich nicht nur im Krankheitsfall, sondern auch zur Prävention vom Hausarzt eine ambulante Badekur verschreiben lassen. Bei Bewilligung werden die Arzt- und Therapiekosten vor Ort fast vollständig übernommen. Somit fallen für den Gast nur die Kosten für Verpflegung und Unterbringung an, zu denen die Kassen einen festen Tageszuschuss gewähren. Ambulante Badegäste können in Abstimmung mit ihrem Arzt wählen, wohin die Reise gehen soll. So können sie ihren meist dreiwöchigen Gesundungsaufenthalt auch mit Begleitperson planen. Auch die Wahl der Unterkunft ist ostmals frei. Soll es eine Ferienwohnung, ein Privatzimmer, ein Reisemobilstellplatz, oder gar das Schlosshotel sein? Anerkannte Kurregionen bieten ihren Gästen verschiedenste Möglichkeiten.Eine Kur kann für viele Menschen sinnvoll sein: Sie kann bei Patienten und Patientinnen sowohl der Unterstützung bei der Genesung von Krankheiten oder Leiden als auch der Stärkung einer (geschwächten) Gesundheit sinnvoll sein. Bei prinzipiell gesunden Menschen kann die Auszeit der Gesundheitsvorsorge dienen. djd/meg