Es braucht nicht immer einen Profi zu der Einschätzung, ob das Eigenheim in einem energetisch guten Zustand ist. Denn im Winter merkt man das schon selbst, wenn die alte Heizung zu hohe Kosten produziert. Oder wenn die Kälte durch die Räume zieht. Man könnte die einzelnen Komponenten nach und nach austauschen, das ist für viele Hausbesitzer finanziell besser machbar. Aber: Die Einzelmaßnahmen bringen erst wirklich was im Gesamtzusammenhang. Ein energetisch gut saniertes Haus ist mit einer gut geölten Maschine vergleichbar. Wenn ein Rädchen ins andere passt, kann man erst richtig Energiekosten sparen und der Umwelt etwas Gutes tun. Daher raten Bauexperten nach Möglichkeit oft zur Kombination von Sanierungsmaßnahmen.

So kann eine kaputte oder zu teure Heizung der Auslöser für weitere Sanierungsschritte im Haus sein. Denn die neue Anlage erzielt den größten Effekt, wenn die produzierte Wärme nicht durch undichte Wände oder Fenster entweicht. Denn eigentlich ist die moderne Heizung in der Lage, mit weniger Ressourcen mehr Wärme herauszuholen, was aber verpufft, wenn quasi zum Fenster hinaus geheizt wird. Und selbst wenn man noch nicht in all das investieren kann, ist es sinnvoll, zumindest die Effekte später folgender Umbaumaßnahmen wie die Dämmung oder den Fensteraustausch vorherschauend einzuplanen.

Um beim Beispiel der Heizung zu bleiben: Sie sollte geplant werden, „wenn abzusehen ist, wie sich die anderen Sanierungsmaßnahmen auf den Energiebedarf auswirken“, erklärt Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Sonst ist sie am Ende überdimensioniert und kann nicht optimal funktionieren.“

Auch wenn für kombinierte Maßnahmen erst mal mehr Geld gebraucht wird, in der Endrechnung für ein komplett energetisch saniertes Haus lässt sich damit unter Umständen sparen, weil zum Beispiel nur einmal ein Gerüst aufgestellt werden muss oder bestimmte Anschlussarbeiten kombiniert werden können.

„Soll das Dach ausgebaut werden, empfiehlt es sich, es auch zu dämmen. Werden die Fenster getauscht, ist meist auch eine Fassadendämmung sinnvoll“, sagt daher Stefan C. Würzner vom Bauherren-Schutzbund in Berlin. „Bei jedem Bauteil, das angepackt wird, sollte man überlegen, was gleich mitgemacht werden kann.“

Dazu gehören auch Baumaßnahmen, die erst mal nichts mit einer energetischen Optimierung zu tun haben, zum Beispiel dem Ausbau des Dachs zu Wohnräumen oder dem Anbau eines Wintergartens. Auch die Mängelbeseitigung kann ein Anlass für mehr sein, etwa wenn es sich um Risse im Putz, Schimmel im Gebäude oder undichte Fenster handelt.

Viel zu oft werden solche Schäden erst einmal kurzfristig repariert, ohne die Auswirkungen auf das gesamte Gebäude einzuplanen, sagt Alexander Steinfeldt von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. „Besser ist es, das Haus etwa 20 bis 30 Jahre nach dem Einzug auf Schäden zu überprüfen.“ Dann zeigen sich typische Verschleißerscheinungen und ihre Behebung lässt sich unter Umständen so einplanen, dass man mehr herausholt als nur eine Reparatur.

Diese Bemühungen um das Einsparen von Energie fördert der Staat mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Seit Jahresbeginn 2021 werden darunter die bisherigen Förderungen wie die aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und dem Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) gebündelt.

„Um Fördermittel zu bekommen, müssen in der Regel noch höhere Anforderungen erfüllt werden, als die im Gebäudeenergiegesetz festgeschriebenen Werte“, erklärt Martin Brandis. „In den meisten Fällen lohnt es sich aber, die höheren Standards zu erfüllen. So ist zum Beispiel die geförderte vier Zentimeter stärkere Fassadendämmung nicht viel teurer als der GEG-Standard.“

Er rät auch: „Allerdings sollte man sich vorher erkundigen, ob die geförderten Maßnahmen am eigenen Haus Sinn machen.“ Und wichtig ist, vor Beginn der Planung schon die Fördermittel zu beantragen.

Vieles ist aktuell freiwillig bei der Energetischen Sanierung – zumindest für jene, die ein Haus schon länger besitzen. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus neu kauft, muss oft bestimmte Maßnahmen in einer festgelegten Frist von zwei Jahren nach dem Erwerb erfüllen.

Zu diesen Sanierungspflichten, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt sind, gehören laut Brandis das Dämmen der obersten Geschossdecke und der Rohrleitungen. Auch der Austausch der alten Heizung droht – „Öl- und Gasheizungen dürfen nach 30 Jahren Laufzeit nicht mehr betrieben werden“, präzisiert der Energieberater der Verbraucherzentrale. Grundsätzlich gelten diese Austausch- und Nachrüstverpflichtungen für alle Mehrfamilienhäuser, unabhängig von einer geplanten Sanierung. Ein- und Zweifamilien-Häuser sind aber davon ausgenommen, wenn der Eigentümer mindestens seit Februar 2002 selbst im Gebäude wohnt. dpa-tmn