Die Solarpflicht im Gewerbeneubau besteht bereits seit Januar 2022. Darauf folgte die Pflicht beim Neubau von Wohngebäuden. Seit Januar 2023 gilt: Wer (in Baden-Württemberg) sein Dach sanieren lässt, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen.

Ein richtiger Schritt für die Energiewende und ein Grund zur Freude ist das Jahressteuergesetz 2022, in dem festgelegt wurde, dass die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem Dach und an der Fassade von einem enormen Steuervorteil profitieren.

Eine Solaranlage kann sinnvoll sein: gerade für diejenigen, die eine Wärmepumpe betreiben oder E-Autos nutzen
Eine Solaranlage kann sinnvoll sein: gerade für diejenigen, die eine Wärmepumpe betreiben oder E-Autos nutzen

Ein neuer Umsatzsteuersatz von 0 Prozent wurde dafür eingeführt. Und dieser Steuersatz gilt sowohl für alle wesentlichen PV-Anlagenkomponenten, einschließlich Stromspeichern sowie für die Montage an Dach und Wand durch den Dachdecker-Fachbetrieb und den Anschluss ans Haus- oder öffentliche Stromnetz durch den kooperierenden Elektrobetrieb.

Der neue Steuersatz von 0 Prozent erlaubt den ausführenden Betrieben wie bisher die Geltendmachung der von ihnen beim Einkauf bezahlten Vorsteuer. Bei der Rechnung an den Endkunden werden jedoch 0 % Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Ebenso erfreulich ist die Steuervereinfachung rückwirkend ab 1.1.2022 und für künftige PV-Anlagen. Wenn bestimmte Maximalgrößen nicht überschritten werden, ist für die Netzeinspeisung keine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung mehr nötig.

Ein weiterer Vorteil für Privatpersonen: Nach § 35 a EkStG sind pro Jahr Handwerkerleistungen (Lohnanteil) zu 20 % direkt von der Einkommensteuer abziehbar. Dies beinhaltet auch die sonst übliche Mehrwertsteuer. Da diese jedoch im Falle der Neuregelung bei der Montage von PV-Anlagen entfällt, ist der absetzbare Lohnanteil faktisch entsprechend höher.

Um alle Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieerzeugung effektiv einzusetzen, sollte deren Umsetzung ausschließlich den entsprechenden Fachgewerken überlassen werden. Bei Dämmmaßnahmen im Dachbereich und an der Fassade durch vorgehängte hinterlüftete Fassadensysteme (VHF) ist dies das Dachdeckerhandwerk. Und dieses Gewerk ist gleichzeitig der kompetente Ansprechpartner für die Montage von Solarmodulen für die Stromerzeugung und Wärmegewinnung an Dach und Fassade. Darüber hinaus sollte es im eigenen Interesse eines jeden Bauherrn liegen, seine Investitionen maximal effektiv einzusetzen und keine Energieverluste durch unqualifizierte Handwerker oder Eigenleistung zu riskieren.

Qualifizierte Dachdeckerbetriebe finden Sie unten stehend oder unter www.mannheimer-dachdecker.de